AGB



Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von tivents durch Teilnehmer. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Präambel

Mit dem Kauf eines Tickets, Gutscheine oder anderen digitalen Inhalten auf einer von der tivents UG (haftunsbeschränkt) – im Folgenden "tivents" genannt - bereitgestellten Website akzeptieren Sie – im Folgenden "Teilnehmer" genannt - die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen tivents für Teilnehmer“ – im Folgenden "AGB" genannt. tivents bietet privaten und professionellen Veranstaltern – im Folgenden „Veranstalter“ genannt internetbasierte Lösungen, um Veranstaltungen, Events, Treffen, Konferenzen, virtuelle Veranstaltungen oder ähnliches zu organisieren – im Folgenden zusammenfassend „Veranstaltungen“ genannt. Veranstalter können für diese Veranstaltungen auch Teilnehmer registrieren, Tickets verkaufen und über tivents abrechnen lassen. tivents stellt seine Dienste unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Sub-Domains und Aliases dieser Domains – im Folgenden "tivents-Websites" genannt - zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer, dem Veranstalter und tivents, unabhängig davon, welche der tivents-Websites der Teilnehmer nutzt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

1. Vertragsparteien, Einbeziehung von AGB des Veranstalters

1.1. Die Tickets werden im Auftrag der bei tivents registrierten Veranstalter verkauft. Durch den Kauf eines Tickets oder der Registrierung für eine Veranstaltung auf den tivents-Websites entsteht nur zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter ein Kaufvertrag hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung. tivents ist selbst nicht der Veranstalter, sondern übernimmt im Namen und Auftrag des Veranstalters die Abwicklung des Ticketverkaufs. tivents haftet demnach insbesondere nicht für eine Insolvenz des Veranstalters oder den Ausfall einer Veranstaltung.

1.2. Für die Durchführung der vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung gelten möglicherweise zusätzliche AGB des jeweiligen Veranstalters. tivents hat hierauf keinen Einfluss. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich vor dem Kauf des Tickets über eventuell existierende AGB des Veranstalters informiert.

1.3. Der Teilnehmer sichert zu, dass er im Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist, wenn es sich bei ihm um eine juristische oder natürliche Person handelt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich ausschließlich nach den Einstellungen, die der jeweilige Veranstalter bei der Erstellung des Angebots für die Veranstaltung auf der tivents-Website gegenüber tivents gemacht hat. tivents hat auf diese Einstellungen keinerlei Einfluss; die Verantwortung für die Richtigkeit der Einstellungen obliegt dem Veranstalter.

2.2. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Teilnehmer aus, sobald er diese AGB akzeptiert und den Button „Jetzt bezahlen“ angeklickt hat (oder das Geld überwiesen hat). Erst mit Zuteilung und Übersendung der Ticketnummer bzw. des Tickets an den Teilnehmer kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail. Der Teilnehmer ist verpflichtet, tivents zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat.


2.3. tivents ist berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen vom Veranstalter oder von tivents aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht oder sofern aufgrund technischer Probleme vorhandene Kontingente überschritten wurden. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.

2.4. Gegenstand des Vertrages kann – je nach Inhaltsbeschreibung des Anbieters– sowohl die einmalige Bereitstellung von digitalen Inhalten, als auch die regelmäßige Bereitstellung von digitalen Inhalten (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden die vertraglich geschuldeten digitalen Inhalte für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich vereinbarten Zeitintervallen bereitzustellen.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

3.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch tivents bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

4. Gesamtkaufpreis und Zahlungsmodalitäten

4.1. Der Gesamtkaufpreis für ein Ticket kann den ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus dem durch den Veranstalter bestimmten Preis pro Ticket. Im Ticketshop wird angezeigt, ob der Ticketpreis inklusive oder exklusive Umsazsteuer ist. Abhängig von der Vereinbarung, die tivents mit dem jeweiligen Veranstalter getroffen hat, können die Gebühren für die Abwicklung des Ticketkaufs auf den Ticketpreis aufgeschlagen werden und werden dann bei der Bestellung im Ticketshop separat angezeigt.

4.2. Der Gesamtkaufpreis ist nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail sofort zur Zahlung fällig.

4.3 Es werden verschiedene Zahlungsvarianten von tivents zum Einzug des Gesamtkaufpreises genutzt. Hierbei kann tivents Dienstleister nutzen. Im Folgenden können folgende Zahlungsvarianten angeboten werden:

4.3.1. SEPA-Lastschrift: Bei Zahlungen mittels SEPA-Lastschriftverfahrens erteilt der Teilnehmer tivents ein entsprechendes SEPA-Basis-Mandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Dies entspricht einer Abweichung der regulären Vorankündigungsfrist von 14 Kalendertagen. Der Teilnehmer sichert zu, für die Deckung seines Kontos zu sorgen.

4.3.2 Vorkasse: Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt die Zahlungsabwicklung durch die LTC Information Services GmbH (Komfortkasse). Alle Bedingungen und Datenschutzgrundsätze können auf den Websites von Komfortkasse eingesehen werden. Der Vertrag kommt bei dieser Zahlungsart mit Eingang des Betrages auf einem Bankkonto von tivents zustande

4.3.3 Sofortüberweisung: Bei der Zahlung per Sofortüberweisung erfolgt die Zahlungsabwicklung durch die SOFORT GmbH (Sofort).Weitere Informationen können auf den Websites von Sofort eingesehen werden. Zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an die Sofort GmbH kommt der Vertrag zustande.

4.3.4 Paypal: Bei der Zahlung per Paypal erfolgt die Zahlungsabwicklung durch PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (Paypal). Alle Bedingungen und Datenschutzgrundsätze können auf den Websites von Paypal eingesehen werden. Zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal kommt der Vertrag zustande.

4.3.5 Kreditkarte: Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Zahlungsabwicklung durch Stripe Payments Europe, Ltd. (“Stripe”). Weitere Informationen können auf den Websites von Stripe eingesehen werden. Bei der Zahlung mit Kreditkarte kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.

4.4 tivents behält sich den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten im Einzelfall vor.

5. Nicht eingelöste Zahlungen, Gebühren

5.1. Ist es tivents aus Gründen, die im Bereich des Teilnehmers liegen, nicht möglich, die Zahlung einzuziehen oder wird die Zahlung vom Teilnehmer zu Unrecht storniert (nachfolgend jeweils „Storno“ genannt), so gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. In diesen Fällen werden je Storno Stornogebühren (zur Zeit 10,00 € bei SEPA-Lastschrift, 47,60 € bei Kreditkarte) erhoben.

5.2. Weitere Gebühren, die bei nicht eingelösten Zahlungen anfallen können sind Bearbeitungsgebühren in Höhe von derzeit 2,50 € für die zweite Mahnung sowie 5,00 € für die Abgabe an ein Inkassobüro.

6. Versand, Verlust und Reklamation der Tickets/Dienstleistung

6.1. Unmittelbar nach Zahlungseingang oder nach Bestellung (nur bei Kauf auf Rechnung) verschickt tivents ein gekauftes Ticket an die vom Teilnehmer bei der Bestellung angegebene postalische oder elektronische Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Aufbewahrung der Tickets am Veranstaltungsort).

6.2. Ein fehlerhaft ausgestelltes Ticket wird von tivents gegen Rückgabe des bereits gelieferten fehlerhaften Tickets ersetzt. Es obliegt dem Teilnehmer, die Richtigkeit des an ihn verschickten Tickets selbst zu überprüfen, um ggf. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzlieferung von tivents zu veranlassen.

6.3. Elektronische Tickets können vom Teilnehmer jederzeit nochmals angefordert werden, im dafür vorgesehenen Bereich abgerufen werden, sofern der Teilnehmer ein Nutzer-Konto auf den tivents-Websites angelegt hat oder über den hierfür bereitgestellten Self-Service heruntergeladen werden.

6.4. Postalisch versendete Tickets, welche nicht beim Teilnehmer angekommen sind, werden von tivents ausschließlich nochmals versendet, sofern der Teilnehmer zusichert, die Tickets nicht erhalten zu haben. Ein entsprechendes Formular für die Zusicherung stellt tivents auf Anfrage zur Verfügung.

6.5. Dem Teilnehmer abhanden gekommene oder zerstörte Tickets, welche postalisch versendet wurden, werden durch tivents nicht ersetzt.

7. Verbot des Verkaufs kostenloser Tickets

Der Verkauf bzw. Weiterverkauf von kostenlosen Tickets ist strikt untersagt und führt dazu, dass das Ticket seine Gültigkeit verliert. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannte Untersagung kann tivents vom Teilnehmer (Verkäufer) die Zahlung einer Vertragsstrafe von dreitausend (3.000) EUR je Ticket verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises

8.1. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht des Teilnehmers ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter getroffen hat.

8.2. Ist der Teilnehmer zur Rückgabe eines Tickets berechtigt, so wird tivents dem Teilnehmer den schon gezahlten Kaufpreis nach Maßgabe der Vereinbarung mit dem Veranstalter innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt des zurückgegebenen Tickets erstatten, wenn tivents das Ticketentgelt noch nicht an den Veranstalter ausgezahlt hat. Wenn tivents das Ticketentgelt bereits an den Veranstalter ausgezahlt hat, besteht kein Anspruch des Teilnehmers gegen tivents auf Rückzahlung.

9. Haftung von tivents

9.1. tivents haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von tivents, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von tivents beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von tivents garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten von tivents. Des Weiteren haftet tivents unbeschränkt für Schäden, die durch tivents oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

9.2. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet

tivents außer in den Fällen der Ziffer 9.1. und der Ziffer 9.3. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung von tivents ausgeschlossen.

9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.4. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits nach einem Jahr. Darüber hinausgehende Garantien übernimmt tivents nicht.

10. Datenschutz

Es gilt die separat aufgeführte Datenschutzerklärung von tivents.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Teilnehmer alle Erklärungen an tivents per E-Mail abgeben oder diese per Brief an tivents übermitteln. tivents kann Erklärungen gegenüber dem Teilnehmer an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Teilnehmer bei seiner Bestellung als E-Mail-Adresse angegeben hat.

11.2. Für sämtliche über tivents-Websites abgewickelte Ticketkäufe gelten im Verhältnis von tivents und dem Teilnehmer ausschließlich diese AGB. Der Einbeziehung von AGB des Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen.

11.3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.

11.4. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der tivents UG (haftungsbeschränkt).

11.5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.